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Reisepass

Beantragung

Der Reisepass muss persönlich beantragt werden. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen. Bei der Antragstellung können Sie sich und ihr gesetzlicher Vertreter nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.

Die zuständige Behörde für die Ausstellung eines Reisepasses ist die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Aus wichtigen Gründen kann der Reisepass auch in einer anderen Gemeinde-/Stadtverwaltung beantragt werden, als bei der, die eigentlich für Sie zuständig wäre. Diese Passbehörde holt sich dann zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der eigentlich für Sie zuständigen Passbehörde ein. Wird diese Ermächtigung erteilt, kann der Pass ausgestellt werden, dann erhöhen sich die Gebühren allerdings.

Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe beantragen. Die Kosten erhöhen sich auch hier.

Seit dem 01.11.2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

Beantragung für Minderjährige

Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit dem Kind beantragen.

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, müssen auch beide der Beantragung zustimmen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn die Einverständniserklärung des anderen Elternteils schriftlich vorliegt. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) geprüft.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist für die Beantragung des Personaldokumentes der Elternteil zuständig, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es in diesem Fall nicht.

Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist dieser zur Antragstellung berechtigt.

Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise (Sorgerechtnachweis oder Negativattest vom Jugendamt) sind vorzulegen.

Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.

Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Reisepass selbst unterschreiben.

Gültigkeit

  • Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges amtliches Personaldokument
    (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personenstandsurkunde (z B. Ehe- oder Geburtsurkunde)

Kosten

Mit 32 / 48 Seiten

  • Ausstellung eines Reisepasses vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € / 59,50 €
  • Ausstellung eines Reisepasses ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 € / 92,00 €

Zahlungsart

Barzahlung, EC-Karte

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen

Ausgabe

Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument ausweisen.

Rückgabe alter Dokumente

Sollten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt bekommen haben oder Sie besitzen noch einen alten Reisepass, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Reisepasses zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher von der zuständigen Behörde entwertet werden.

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)
  • Passverordnung (PassV)